Gloria Wasser-Feuerlöscher W6EASY
- Nach DIN EN 3
- Löschmittel 6 Liter Wasser
- Angeschweißte Bolzen gewährleisten Fixierung des Fußrings
- Widerstandsfähige Siebdruckbeschriftung
Tragbarer Wasser-Aufladefeuerlöscher nach DIN EN 3 für die Brandklasse A.
Löschmittel Wasser: daher absolut umweltfreundlich bei hoher Leistung.
Hochwertige Druckhebelarmatur aus Qualitätsstahlblech, schwarz/rot pulverbeschichtet.
Ventilkörper aus hochfestem, glasfaserverstärktem Spezialkunststoff.
Metall-Überwurfmutter schwarz eloxiert.
Innenliegende CO2 -Treibmittelflasche mit korrosionsbeständiger Polyethylen-Beschichtung (technische Daten mit widerstandsfähigem Laser-Printing markiert).
LABS- freie Qualitäts-Schlauchleitung mit Gewebeeinlage aus synthetischem Kautschukmaterial mit 5-Loch-Sprühnebeldüse und
Komfort-Handgriff.
Löschmittel: 6 Liter Wasser ohne löschfördernde Zusätze
CE-Behälter mit großer Einfüllöffnung (Ventilgewinde M74x2). Außen mit schwermetallfreier Polyesterharzbeschichtung, rot, RAL 3000, mit
zwei Aufhängelaschen für eine sichere Fixierung.
Behälter innen mit Dickschicht PE-Versiegelung.
Drei am Behälterboden angeschweißte Bolzen gewährleisten Fixierung des Fußrings
gegen Abfallen oder Verdrehen.
Schlagfester Kunststoff-Fußring mit Sprühdüsenaufnahme
Wandhalter mit je zwei Aufhängungen und Gummitüllen.
Widerstandsfähige Siebdruckbeschriftung (deutsch/englisch) mit Löschmittelkennfarbe, GS-Zeichen.
Einsetzbar an elektrischen Anlagen bis 1000 Volt, Mindestabstand 1 m
Funktionsbereich: 5° C bis +60°C
Betriebsanleitung und Wartungsdienstantwortkarte beiliegend
Brandklasse A: Rating: 21A = 6LE
Privathaushalt:
Im privaten Bereich besteht keinerlei Pflicht zum Vorhalten eines Feuerlöschers.
Für Geräte besteht demnach keine Prüfpflicht nach 2 Jahren.
Eine Prüfung oder der Austausch des Gerätes nach Ablauf der Frist ist vollkommen freiwillig.
Gewerbliche Nutzung:
Im gewerblichen Bereich ist das vorhalten von Feuerlöschern zur Erfüllung der Brandschutzbestimmungen Pflicht.
Die Bauart der Geräte und deren Anzahl variiert von Gewerbe zu Gewerbe.
Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft bzw. durch ein neues Gerät ersetzt werden.
Die 2 jährige Frist beginnt mit dem Tag des Erwerbs (Rechnungsdatum).