Gloria Schaum-Feuerlöscher SE+ 9 PRO
- Nach DIN EN 3
- Löschmittel 9 Liter imprägnierender Bio-Hochleistungsschaum
- Angeschweißte Bolzen gewährleisten Fixierung des Fußrings
- Widerstandsfähige Siebdruckbeschriftung
Tragbarer Bio-Schaum-Aufladefeuerlöscher mit Schlagknopfauslösung und Löschpistole.
Löschmittel zu mehr als 99% biologisch abbaubar.
Zugelassen nach DIN EN 3 für die Brandklassen A und B.
Bewährte Schlagknopfarmatur mit ergonomisch geformten, extrem stabilem Tragegriff.
Ventilkörper aus hochfestem, glasfaserverstärktem Spezialkunststoff.
Metall-Überwurfmutter schwarz eloxiert.
Innenliegende CO2 -Treibmittelflasche mit korrosionsbeständiger Polyethylen-Beschichtung (technische Daten mit widerstandsfähigem
Laser-Printing markiert).
LABS-freier Qualitäts-Schlauchleitung mit Gewebeeinlage aus synthetischem Kautschukmaterial mit dreh- und abstellbarer Löschpistole mit
Schaumrohr.
9 Liter imprägnierender Bio-Hochleistungsschaum mit nur max. 0,04% Fluortensidanteil des Gesamtinhalts, ohne umweltschädigendes
PFOS oder PFOA.
CE-Behälter mit großer Einfüllöffnung (Ventilgewinde M74x2). Außen mit schwermetallfreier Polyesterharzbeschichtung, rot, RAL 3000, mit
zwei Aufhängelaschen für eine sichere Fixierung.
Behälter innen mit Dickschicht PE-Versiegelung.
Drei am Behälterboden angeschweißte Bolzen gewährleisten Fixierung des Fußrings
gegen Abfallen oder Verdrehen.
Schlagfester Kunststoff-Fußring mit Schaumrohraufnahme Wandhalter mit je zwei Aufhängungen und Gummitüllen.
Widerstandsfähige Siebdruckbeschriftung (deutsch/englisch) mit grüner Öko-Tipp-Kennfarbe, GS-Zeichen.
Einsetzbar an elektrischen Anlagen bis 1000 Volt, Mindestabstand 1 m
Funktionsbereich: 0°C bis +60°C
Betriebsanleitung und Wartungsdienstantwortkarte beiliegend.
Brandklasse A: Rating: 43A = 12LE
Brandklasse B: Rating: 233B = 12LE
Löschmitteleinheiten (LE) für die Brandklassen A+B: 12LE
Privathaushalt:
Im privaten Bereich besteht keinerlei Pflicht zum Vorhalten eines Feuerlöschers.
Für Geräte besteht demnach keine Prüfpflicht nach 2 Jahren.
Eine Prüfung oder der Austausch des Gerätes nach Ablauf der Frist ist vollkommen freiwillig.
Gewerbliche Nutzung:
Im gewerblichen Bereich ist das vorhalten von Feuerlöschern zur Erfüllung der Brandschutzbestimmungen Pflicht.
Die Bauart der Geräte und deren Anzahl variiert von Gewerbe zu Gewerbe.
Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft bzw. durch ein neues Gerät ersetzt werden.
Die 2 jährige Frist beginnt mit dem Tag des Erwerbs (Rechnungsdatum).