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Husqvarna Garantiebestimmungen

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir freuen uns sehr, dass Sie sich für ein Qualitätsprodukt von Husqvarna entschieden haben. Sie haben gut gewählt und werden noch viele Jahre Freude an Ihrem Husqvarna-Produkt haben.

Nachstehende Bedingungen gelten unter Ausschluss von allgemeinen Bedingungen des Käufers für alle unsere, auch zukünftige Lieferungen und Leistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schrifltichen Bestätigung und gelten im Zweifel nur für den konkret vereinbarten Fall.

Husqvarna garantiert die Funktionsfähigkeit dieses Produkts für einen Zeitraum von zwei Jahren (ab dem Kaufdatum). Die Garantie umfasst gravierende Material und Herstellungsfehler. In der Garantiezeit wird das Produkt kostenlos ersetzt bzw. repariert, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Mähroboter und die Ladestation dürfen nur in Übereinstimmung mit den Anweisungen dieser Bedienungsanleitung verwendet worden sein.
  • Es darf vom Benutzer bzw. durch nicht berechtigte Dritte kein Versuch unternommen werden, das Gerät zu reparieren.

Nicht von der Garantie abgedeckt sind beispielsweise folgende Schäden:

  • Schäden durch von unten in den Mähroboter eingedrungenes Wasser. Derartige Schäden werden normalerweise durch Reinigungs- oder Bewässerungssysteme oder durch Löcher und Vertiefungen im Arbeitsbereich, in denen sich bei Regen Wasser ansammelt, hervorgerufen.
  • Schäden durch Blitzschlag.
  • Schäden durch nicht ordnungsgemäße Lagerung der Batterie oder durch falschen Umgang mit der Batterie.
  • Schäden aufgrund der Nichtverwendung einer Originalbatterie von Husqvarna.
  • Schäden, die durch die Verwendung von Nicht-Originalersatzteilen und Zubehör von Husqvarna, wie Klingen und Installationsmaterial, entstanden sind.
  • Schäden am Schleifenkabel.

Die Klingen sind Verschleißteile und fallen nicht unter den Geltungsbereich dieser Garantie.