Gloria Schaum-Feuerlöscher SKH 6 EASY
Original Gloria Markenqualität
- Nach DIN EN 3
- Angeschweißte Bolzen gewährleisten Fixierung des Fußrings
- Widerstandsfähige Siebdruckbeschriftung
- Löschmittel ohne umweltschädigendes PFOS oder PFOA
- Tragbarer und leistungsstarker Schaumkartuschen-Aufladefeuerlöscher nach DIN EN 3 für die Brandklassen A und B. Wartungsfreundlich und sanft zur Umwelt.
- Hochwertige Druckhebelarmatur aus Qualitätsstahlblech, schwarz/rot pulverbeschichtet.
- Ventilkörper aus hochfestem, glasfaserverstärktem Spezialkunststoff.
- Metall-Überwurfmutter schwarz eloxiert.
- Vormontierte Einweg-Kartusche (Kein Schwimmkartusche!), getrennt vom Wasser.
- Innenliegende CO2 -Treibmittelflasche mit korrosionsbeständiger Polyethylen-Beschichtung (technische Daten mit widerstandsfähigem Laser-Printing markiert).
- LABS-freie Qualitäts-Schlauchleitung mit Gewebeeinlage aus synthetischem Kautschukmaterial mit Schaumrohr.
- Löschmittel: 0,12 l Schaummittelkonzentrat in Kartusche, sowie 4,98l Wasser gemischt mit 0,9l löschfördernder Substanz.
- Löschmittel ohne umweltschädigendes PFOS oder PFOA!
- Schaummittelkonzentrat erst nach 10 Jahren auszutauschen.
- CE-Behälter mit großer Einfüllöffnung (Ventilgewinde M74x2).
- Außen mit schwermetallfreier Polyesterharzbeschichtung, rot, RAL 3000, mit zwei Aufhängelaschen für eine sichere Fixierung.
- Behälter innen mit Dickschicht PE-Versiegelung. Drei am Behälterboden angeschweißte Bolzen gewährleisten Fixierung des Fußrings gegen Abfallen oder Verdrehen.
- Schlagfester Kunststoff-Fußring mit Schaumrohraufnahme.
- Wandhalter mit je zwei Aufhängungen und Gummitüllen.
- Widerstandsfähige Siebdruckbeschriftung mit Löschmittelkennfarbe, GS-Zeichen.
- Einsetzbar an elektrischen Anlagen bis 1000 Volt, Mindestabstand 1 m.
- Funktionsbereich: 5°C bis +60°C
- Betriebsanleitung und Wartungsdienstantwortkarte beiliegend
- Brandklasse A: Rating: 34A = 10LE
- Brandklasse B: Rating: 183B = 12LE
- Löschmitteleinheiten (LE) für die Brandklassen A+B: 10LE
Privathaushalt:
Im privaten Bereich besteht keinerlei Pflicht zum Vorhalten eines Feuerlöschers.
Für Geräte besteht demnach keine Prüfpflicht nach 2 Jahren.
Eine Prüfung oder der Austausch des Gerätes nach Ablauf der Frist ist vollkommen freiwillig.
Gewerbliche Nutzung:
Im gewerblichen Bereich ist das vorhalten von Feuerlöschern zur Erfüllung der Brandschutzbestimmungen Pflicht.
Die Bauart der Geräte und deren Anzahl variiert von Gewerbe zu Gewerbe.
Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft bzw. durch ein neues Gerät ersetzt werden.
Die 2 jährige Frist beginnt mit dem Tag des Erwerbs (Rechnungsdatum).