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Gloria Schaum-Feuerlöscher SK 6 PRO

Gloria Schaum-Feuerlöscher SK 6 PRO

m.Wh. Schaum 21A 233B
  • DIN EN 3
  • 6 Liter Löschmittel
  • Mit GLORIA-Kolbenkartuschensystem
  • Ergonomisch geformter, extrem stabiler Tragegriff
Menge
117,58 CHF
inkl. 8,1% MwSt.
34,90 CHF Versandkosten in der Schweiz
Versandkostenfrei ab 15 Stück
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Artikel-Nr.: 3011164
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Tragbarer Aufladefeuerlöscher mit patentierter Schaum-Kolbenkartusche mit sehr guten ökologischen und wartungsfreundlichen Eigenschaften, zugelassen nach DIN EN 3 für die Brandklassen A und B.
Bewährte Schlagknopfarmatur mit ergonomisch geformten, extrem stabilem Tragegriff.
Ventilkörper aus hochfestem, glasfaserverstärktem Spezialkunststoff mit patentiertem GLORIA-Kolbenkartuschensystem. Metall-Überwurfmutter schwarz eloxiert. Innenliegende CO2 -Treibmittelflasche mit korrosionsbeständiger Polyethylen-Beschichtung (technische Daten mit widerstandsfähigem Laser-Printing markiert). LABS-freie Qualitäts-Schlauchleitung mit Gewebeeinlage aus synthetischem Kautschukmaterial mit dreh- und abstellbarer Löschpistole mit 5-Lochsprühnebeldüse. Separate Unterbringung des Löschmittels in wiederbefüllbarer Kolbenkartusche.
Löschmittel: 0,12 l Schaummittel in Kartusche + 5,88 l Wasser ohne weitere Zusätze!
Löschmittelkonzentrat ohne umweltschädigendes PFOS oder PFOA!
100%-ige Entleerung der Kartusche durch Kolbenprinzip, Aufladung bei optimaler Vermischung innerhalb von ca. 0,5sec. 

Erstaustausch Löschmittelkonzentrat nach 10 Jahren.
Brandklasse A: Rating: 21A = 6LE Brandklasse B: Rating: 233B = 15LE Löschmitteleinheiten (LE) für die Brandklassen A+B: 6LE

Privathaushalt: 

Im privaten Bereich besteht keinerlei Pflicht zum Vorhalten eines Feuerlöschers.

Für Geräte besteht demnach keine Prüfpflicht nach 2 Jahren.

Eine Prüfung oder der Austausch des Gerätes nach Ablauf der Frist ist vollkommen freiwillig.

 

Gewerbliche Nutzung: 

Im gewerblichen Bereich ist das vorhalten von Feuerlöschern zur Erfüllung der Brandschutzbestimmungen Pflicht.

Die Bauart der Geräte und deren Anzahl variiert von Gewerbe zu Gewerbe.

Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft bzw. durch ein neues Gerät ersetzt werden.

Die 2 jährige Frist beginnt mit dem Tag des Erwerbs (Rechnungsdatum).